Wolf Südbeck-Baur
Unfehlbarkeit: Papst antwortet Hans Küng
Papst Franziskus’ Antwortschreiben lässt auf Bewegung in der umstrittenen Unfehlbarkeitsfrage hoffen. Der aufbruch dokumentiert Küngs Kommentar und Erwin Koller lotet die theologische Bedeutung der päpstlichen Antwort aus.
Die Kirchen als Asylorte – ein Manifest
In der Schweiz engagieren sich bereits einige Kirchgemeinden und Pfarrein wie zum Beispiel in Lausanne in Sachen Kirchenasyl. Sie bieten abgewiesenen und von Ausschaffung bedrohten Asylsuchenden Schutz. Dass dies auch theologisch gut zu begründen ist, zeigt das Manifest „Die Kirchen als Asylorte – ein Manifest“ aus der Feder des renommierten reformierten Theologen Pierre Bühler. Mit dem Manifest, das vor wenigen Wochen lanciert wurde, wirbt der Zürcher Fundamentaltheologe für eine grössere Bedeutung und die entsprechende Anerkennung des Kirchenasyls. Rund 150 Personen haben das Manifest seither unterzeichnet. Der aufbruch dokumentiert „Die Kirchen als Asylorte – ein Manifest“ im Wortlaut.
Argument
Der Begriff „Asyl“ kommt vom lateinischen asylum, das vom griechischen asulon her stammt, vom Verb sulân, das „plündern, rauben“ bedeutet. Das privative a markiert, dass das asulon ein unantastbarer Ort ist, ein Ort, der verschiedenen Personen einen Schutz gewährt, etwa gegen Verfolgungen, Schnellurteile, Rachehandlungen, Zwangsheiraten, usw.
Seit den Anfängen des Begriffs hat dieser Zufluchtsort eine stark religiöse Konnotation: Sowohl in der hebräischen Welt (Altes Testament) als auch in der griechisch-römischen Antike waren die Heiligtümer, die Tempel solche Zufluchtsorte (mit gewissen Ausnahmeregelungen in Hinsicht auf schlimme Vergehen, wie Morde etwa).
Als das Christentum zur öffentlichen Religion des römischen Reiches wurde, hat sich diese Asylfunktion auf die christlichen Gottesdienstorte übertragen, die Heiligtümer, aber auch die Klöster, und diese Tradition galt durch das ganze Mittelalter hindurch. Das kanonische Recht hatte die Aufgabe, die strittigen Fälle zu regeln, etwa was den Schutz von Kriminellen betrifft. Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Recht auf Kirchenasyl im kanonischen Recht der katholischen Kirche bis in die Neuzeit erhalten blieb (erst bei der Revision von 1983 ist es aus dem Codex juris canonici gestrichen worden). Aber die Praxis des Kirchenasyls ist bereits in den letzten Jahrhunderten immer mehr verschwunden, da die öffentliche Rechtspflege in den modernen Rechtsstaaten immer stärker die kirchliche Rechtsordnung ablöste.
Heute gibt es für das Kirchenasyl keine legale Basis mehr. Trotzdem haben die kirchlichen Gebäude, wegen der langen Tradition dieser Praxis in der Antike, durch das Mittelalter hindurch und bis in die Neuzeit hinein, ihren symbolischen Wert als Zufluchts- und Schutzorte beibehalten. Um den religiösen Charakter des Asyls zu unterstreichen, nennen sich die Bewegungen, die sich in den vereinigten Staaten Amerikas um den Empfang und Schutz der Migranten und Flüchtlinge kümmern, „sanctuary“. Ebenso haben in verschiedenen europäischen Ländern (auch in der Schweiz) kirchliche Gebäude seit mehreren Jahrzehnten wiederholt als Zufluchtsorte gedient, vor allem für rechtlos gewordene und von Zwangsausschaffung bedrohte Asylbewerber. In Deutschland hat sich eine ökumenische Struktur zur Unterstützung von Kirchgemeinden, die sich der Praxis des Kirchenasyls widmen, entwickelt (die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft für Kirchenasyl).
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